Brandschutz

Brandschutzkonzept
Mit dem Kusch+Co Brandschutzkonzept ausgestattete Möbel besitzen einen besonderen Polsterverbund, bei dem das spezielle Gewebe "flamline" (bauaufsichtlich zugelassen und nach DIN 4102 A2 nicht brennbar) als flexible und nicht auftragende Trennlage zwischen Polsterschaum und Bezugstoff eingearbeitet wird.

Mit dieser abgestimmten Kombination von Schaumstoff, Trennlage und Möbelbezugstoff können die Polsterverbünde der Klassifizierung DIN 66084 P-a "Papierkissentest" entsprechen. Von der Fachkommission ARGEBAU der Bauministerkonferenz wurde diese Norm kürzlich als Klassifizierungsnorm für Polstermöbel zugelassen.

Holzteile erhalten einen Oberflächenschutz aus UV-gehärtetem ökologisch unbedenklichem Lack, der alle Anforderungen der DIN 4102 B1 "schwer entflammbar" erfüllt.

Die Vorteile

  • Die Sitzmöbel erfüllen die 4 wesentlichen Schutzziele, sie sind

- selbstverlöschend
- entwickeln weniger Brandrauch
- vermeiden die Gefahr der Ausbreitung von Entstehungsbränden
- stellen keine eigene Zündquelle dar

  • Der Polsterschaum wird vor offenen Flammen durch das nicht brennbare Gewebe dauerhaft geschützt, auch bei Brand des Bezugstoffes.
  • Die Schutzwirkung des nicht brennbaren Gewebes bleibt auch nach langem Gebrauch voll erhalten.
  • Der Verschmutzungsgrad des Bezugstoffes hat keinen Einfluss auf die Schutzwirkung des nicht brennbaren Gewebes.
  • Der Sitzkomfort bleibt durch das nicht brennbare Gewebe bestehen.
  • Die ökologischen Eigenschaften der verwendeten Materialien werden weder durch den Einsatz von Chemie oder zusätzlichen Flammschutzmitteln negativ beeinflusst.
  • Prüfzeugnisse und Gutachten bestätigen die positiven Eigenschaften der Möbel.
  • Messergebnisse ermöglichen eine quantifizierbare Aussage über Menge und Zusammensetzung des Rauches.
     

Expertenmeinung
Eine Prüfung des gesamten Polsterverbundes an einem fertigen Stuhl nach der Baustoffnorm 4102 B1 ist technisch nicht durchführbar. Sie würde nur gelten, wenn die erfolgreich geprüften Materialien mit einem Abstand von min. 4 cm zum nächsten Material verbaut wären. Dies ist bei einem Polsterverbund, bei dem die Materialen direkt aufeinander liegen, jedoch nicht möglich. So beschrieben in dem Merkblatt "Brandverhalten von Polstermöbeln", herausgegeben 05.2010 von der MPA (Materialprüfungsanstalt der Universität Stuttgart). Hier ist festgehalten, dass Sitzmöbel und ihre Komponenten nicht zu den Baustoffen zählen. Ein weiterer Grund, weshalb die DIN 66084* nun von der Fachkommission ARGEBAU der Bauministerkonferenz als Beurteilungsnorm zur Klassifizierung von Polstermöbeln zugelassen wird.

Prüfgrundlagen für die Beurteilung nach DIN 66084 sind - wie im Merkblatt ergänzend ausgeführt wird - die europäischen Prüfnormen DIN EN 1021, Teil 1 und 2, "Möbel; Bewertung der Entzündlichkeit von Polstermöbeln; Zündquelle: Glimmende Zigarette bzw. eine einem Streichholz vergleichbare Gasflamme" sowie DIN 54 341 "Prüfung von Sitzen für Schienenfahrzeuge", Abs. 4.2.5 und Anhang B. Übrigens entspricht die europäische Norm DIN EN 1021 weitgehend auch der internationalen Norm ISO 8191-1 sowie der Britischen Norm BS 5852 is 0-1.