Das am 28. Juli 2011 geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet in Deutschland Krankenhäuser und vergleichbare Behandlungs- und Versorgungseinrichtungen zum Einsatz von Hygienefachkräften und formuliert klare Regeln zu den hygienischen Mindestanforderungen an Bau, Betrieb und Einrichtung.
Zudem musste jedes Bundesland bis zum 31. März 2012 eine Rechtsverordnung zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomiale Infektionen erlassen. Doch auch in anderen Ländern weltweit gelten die höchst aktuellen Forderungen nach mehr Hygiene. Sie beziehen auch die Sitzmöbel und Tische ein, mit denen täglich Patienten, Krankenhauspersonal und Besucher Kontakt haben. Deshalb braucht man sich jedoch nicht auf das in vielen Bereichen übliche, meist unbequeme Stahlmobiliar zu beschränken. Denn mit der kuschmed® Hygienic-Line (Kusch+Co) ist es möglich, auch designorientierte und komfortabel gepolsterte Möbel einzusetzen.